← Zurück zum Blog Ratgeber

Immer am Puls der Rechtslage: Wir prüfen Ihre CO₂-Kosten ab 2026 jahresgenau

Schritt für Schritt

  1. Besuchen Sie unsere Webseite, um mehr über die Änderungen der CO₂-Bepreisung ab 2026 zu erfahren.
  2. Übermitteln Sie Ihre Heizkostenabrechnung an unser System zur automatischen Prüfung.
  3. Prüfen Sie, ob der angesetzte CO₂-Preis mit dem gültigen Wert des Abrechnungsjahres übereinstimmt.
  4. Stellen Sie sicher, dass der Vermieteranteil korrekt gemäß dem Zehnstufenmodell berechnet wurde.
  5. Erhalten Sie eine Rückmeldung, falls Abweichungen in Ihrer Abrechnung festgestellt werden.
  6. Profitieren Sie von unserer stets aktuellen Prüfung und vermeiden Sie unnötige Kosten.

Gesetze ändern sich – unsere Prüfung ändert sich mit. Zum 1. Januar 2026 ändert sich die CO₂-Bepreisung grundlegend, und wir haben nebenkosten-24.de rechtzeitig darauf vorbereitet: Die Prüfung erkennt jetzt automatisch das Abrechnungsjahr und wendet genau die Vorschriften an, die für dieses Jahr gelten.

Was sich 2026 ändert

Seit 2021 zahlen Verbraucher über den nationalen Emissionshandel (BEHG) einen CO₂-Preis auf Heizöl und Erdgas. Bisher war dieser Preis gesetzlich festgelegt – zuletzt 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Ab dem 1. Januar 2026 wird er erstmals am Markt versteigert, allerdings innerhalb eines festen Korridors:

  • Untergrenze: 55 Euro pro Tonne CO₂
  • Obergrenze: 65 Euro pro Tonne CO₂

Für die Heizkostenabrechnung heißt das: Der CO₂-Anteil kann gegenüber 2025 um bis zu rund 18 Prozent steigen. Umso wichtiger wird die Frage, ob in Ihrer Abrechnung der richtige Preis angesetzt und die Kosten korrekt zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wurden.

Die unterschätzte Stellschraube: das Zehnstufenmodell

Seit 2023 dürfen die CO₂-Kosten in Wohngebäuden nicht mehr allein dem Mieter aufgebürdet werden. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) schreibt ein Zehnstufenmodell vor: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter tragen muss – von 0 Prozent bei sehr effizienten Häusern bis zu 95 Prozent bei den schlechtesten.

Genau hier passieren in der Praxis Fehler: Häufig wird der Vermieteranteil gar nicht ausgewiesen oder falsch berechnet. Das kostet Mieterinnen und Mieter bares Geld – oft unbemerkt.

Was wir konkret für Sie tun

Wir haben unsere Prüfung so erweitert, dass sie jahresgenau arbeitet. Das bedeutet:

  • Richtiges Jahr, richtige Regel. Unser System erkennt automatisch den Abrechnungszeitraum und wendet genau die Vorschriften an, die für dieses Jahr galten – eine 2026er-Regel wird nicht fälschlich auf eine Abrechnung von 2024 angewandt und umgekehrt.
  • CO₂-Preis im Plausibilitätscheck. Wir gleichen den angesetzten CO₂-Preis pro Tonne mit dem für das Abrechnungsjahr gültigen Wert ab (etwa dem Korridor 55–65 € für 2026).
  • Aufteilung nach Zehnstufenmodell – nachgerechnet. Anhand der Gebäude-Emission (kg CO₂ pro m² und Jahr) ermitteln wir den gesetzlich vorgesehenen Vermieteranteil und vergleichen ihn mit dem, was in Ihrer Abrechnung steht. Stimmt es nicht überein, weisen wir Sie darauf hin – samt der konkreten Abweichung.

Und das Beste: Diese Prüfung läuft automatisch mit, sobald Ihre Heizkostenabrechnung CO₂-Kosten ausweist. Sie müssen nichts Zusätzliches tun.

Warum wir das jetzt schon umsetzen

Viele Prüfdienste hinken der Rechtslage hinterher. Unser Anspruch ist das Gegenteil: Wir bereiten unsere Prüfung vor, bevor die Abrechnungen für das neue Jahr überhaupt ins Haus flattern. So profitieren Sie vom ersten Tag an von einer Prüfung, die auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung ist – und nicht auf dem von vorgestern.

Rechtsgrundlagen

  • CO2KostAufG – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (Zehnstufenmodell, seit 2023)
  • BEHG – Brennstoffemissionshandelsgesetz (nationaler CO₂-Preispfad, Auktion ab 2026)
  • § 556 BGB – Betriebskostenabrechnung

Jetzt prüfen lassen: Laden Sie Ihre Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung hoch – wir prüfen sie gegen die aktuellste Rechtslage, inklusive CO₂-Kostenaufteilung. Kostenlos starten mit dem Basic-Paket.

Häufige Fragen

Wie ändert sich die CO₂-Bepreisung ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 wird der CO₂-Preis für Heizöl und Erdgas nicht mehr festgelegt, sondern am Markt versteigert, jedoch mit einem Preisrahmen zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne.

Was bedeutet das Zehnstufenmodell für meine Heizkostenabrechnung?

Nach dem CO2KostAufG müssen ab 2023 Vermieter je nach energetischer Qualität des Gebäudes einen größeren Anteil der CO₂-Kosten tragen, von 0% bei sehr effizienten Häusern bis zu 95% bei ineffizienten.

Wie stellt nebenkosten-24.de sicher, dass meine CO₂-Kosten korrekt geprüft werden?

Unsere Prüfung erkennt das Abrechnungsjahr automatisch und wendet die entsprechenden Vorschriften an. So wird ein CO₂-Preis aus 2026 nicht fälschlich auf eine Abrechnung von 2024 angewandt.

Wie wird der CO₂-Preis bei der Prüfung überprüft?

Wir führen einen Plausibilitätscheck durch, indem wir den in Ihrer Abrechnung angegebenen CO₂-Preis mit dem für das jeweilige Jahr gültigen Preisrahmen vergleichen.

Welche Fehler in der CO₂-Kostenaufteilung treten häufig auf?

Oft wird der Vermieteranteil nicht oder falsch angegeben, was dazu führen kann, dass Mieterinnen und Mieter zu viel bezahlen.

Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?

Lassen Sie Ihre Abrechnung von unserer KI analysieren – kostenlos mit dem Basic-Paket.

Jetzt kostenlos prüfen →