Gesetze ändern sich – unsere Prüfung ändert sich mit. Zum 1. Januar 2026 ändert sich die CO₂-Bepreisung grundlegend, und wir haben nebenkosten-24.de rechtzeitig darauf vorbereitet: Die Prüfung erkennt jetzt automatisch das Abrechnungsjahr und wendet genau die Vorschriften an, die für dieses Jahr gelten.
Was sich 2026 ändert
Seit 2021 zahlen Verbraucher über den nationalen Emissionshandel (BEHG) einen CO₂-Preis auf Heizöl und Erdgas. Bisher war dieser Preis gesetzlich festgelegt – zuletzt 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Ab dem 1. Januar 2026 wird er erstmals am Markt versteigert, allerdings innerhalb eines festen Korridors:
- Untergrenze: 55 Euro pro Tonne CO₂
- Obergrenze: 65 Euro pro Tonne CO₂
Für die Heizkostenabrechnung heißt das: Der CO₂-Anteil kann gegenüber 2025 um bis zu rund 18 Prozent steigen. Umso wichtiger wird die Frage, ob in Ihrer Abrechnung der richtige Preis angesetzt und die Kosten korrekt zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wurden.
Die unterschätzte Stellschraube: das Zehnstufenmodell
Seit 2023 dürfen die CO₂-Kosten in Wohngebäuden nicht mehr allein dem Mieter aufgebürdet werden. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) schreibt ein Zehnstufenmodell vor: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter tragen muss – von 0 Prozent bei sehr effizienten Häusern bis zu 95 Prozent bei den schlechtesten.
Genau hier passieren in der Praxis Fehler: Häufig wird der Vermieteranteil gar nicht ausgewiesen oder falsch berechnet. Das kostet Mieterinnen und Mieter bares Geld – oft unbemerkt.
Was wir konkret für Sie tun
Wir haben unsere Prüfung so erweitert, dass sie jahresgenau arbeitet. Das bedeutet:
- Richtiges Jahr, richtige Regel. Unser System erkennt automatisch den Abrechnungszeitraum und wendet genau die Vorschriften an, die für dieses Jahr galten – eine 2026er-Regel wird nicht fälschlich auf eine Abrechnung von 2024 angewandt und umgekehrt.
- CO₂-Preis im Plausibilitätscheck. Wir gleichen den angesetzten CO₂-Preis pro Tonne mit dem für das Abrechnungsjahr gültigen Wert ab (etwa dem Korridor 55–65 € für 2026).
- Aufteilung nach Zehnstufenmodell – nachgerechnet. Anhand der Gebäude-Emission (kg CO₂ pro m² und Jahr) ermitteln wir den gesetzlich vorgesehenen Vermieteranteil und vergleichen ihn mit dem, was in Ihrer Abrechnung steht. Stimmt es nicht überein, weisen wir Sie darauf hin – samt der konkreten Abweichung.
Und das Beste: Diese Prüfung läuft automatisch mit, sobald Ihre Heizkostenabrechnung CO₂-Kosten ausweist. Sie müssen nichts Zusätzliches tun.
Warum wir das jetzt schon umsetzen
Viele Prüfdienste hinken der Rechtslage hinterher. Unser Anspruch ist das Gegenteil: Wir bereiten unsere Prüfung vor, bevor die Abrechnungen für das neue Jahr überhaupt ins Haus flattern. So profitieren Sie vom ersten Tag an von einer Prüfung, die auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung ist – und nicht auf dem von vorgestern.
Rechtsgrundlagen
- CO2KostAufG – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (Zehnstufenmodell, seit 2023)
- BEHG – Brennstoffemissionshandelsgesetz (nationaler CO₂-Preispfad, Auktion ab 2026)
- § 556 BGB – Betriebskostenabrechnung
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