Das Wichtigste in Kürze
Das Jahr 2025 hat für Mieter und Vermieter mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Nebenkostenabrechnung gebracht. Die größten Neuerungen betreffen den endgültigen Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren, die Erhöhung der CO2-Steuer auf 55 Euro pro Tonne, die neue Möglichkeit der elektronischen Belegeinsicht und verschärfte Transparenzpflichten bei den Heizkosten.
1. Kabelgebühren: Das Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte
Die wohl spürbarste Änderung: Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Was im zweiten Halbjahr 2024 noch eine frische Regelung war, gilt ab 2025 erstmals für ein volles Abrechnungsjahr.
Konkret bedeutet das: In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 darf die Position „Gemeinschaftsantenne/Kabel" (Nr. 15 der BetrKV) nicht mehr auftauchen. Jeder Mieter entscheidet nun selbst, ob und welchen TV-Anschluss er nutzen möchte. Vermieter müssen bestehende Sammelverträge mit Kabelanbietern prüfen und gegebenenfalls kündigen.
Tipp: Wenn in Ihrer Abrechnung für 2025 noch Kabelgebühren auftauchen, ist das ein klarer Fehler. Sie können diesen Betrag zurückfordern.
2. CO2-Steuer: Anstieg auf 55 Euro pro Tonne
Zum 1. Januar 2025 wurde der CO2-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Das ist eine Steigerung von über 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr und macht sich direkt bei den Heizkosten bemerkbar – vor allem bei Gas- und Ölheizungen.
Für Mieter besonders wichtig: Die Kosten werden nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Wie viel der Vermieter tragen muss, hängt von der energetischen Qualität des Gebäudes ab. Bei schlecht gedämmten Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß übernimmt der Vermieter bis zu 90 Prozent der CO2-Kosten. Bei energieeffizienten Gebäuden trägt der Mieter den größeren Anteil.
Das CO2-Stufenmodell für Wohngebäude
Das seit 2023 geltende Zehnstufenmodell verteilt die CO2-Kosten je nach spezifischem CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermieter. Dieses System soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen.
- Sehr effizienter Bestand (unter 12 kg CO2/m²/a): Mieter trägt 100 %, Vermieter 0 %
- Mittlerer Bestand (ca. 32–37 kg CO2/m²/a): 50/50-Teilung
- Schlechter Bestand (über 52 kg CO2/m²/a): Vermieter trägt bis zu 90–95 %
3. Elektronische Belegeinsicht – eine echte Vereinfachung
Eine wichtige Neuerung für 2025 betrifft die Form der Belegeinsicht. Bisher mussten Vermieter die Belege zur Nebenkostenabrechnung in der Regel vor Ort in Papierform zur Einsicht bereitstellen. Durch eine Änderung des § 556 Abs. 4 BGB dürfen Vermieter die Belege nun auch elektronisch zur Verfügung stellen – zum Beispiel als PDF per E-Mail oder über ein Online-Portal.
Das ist für beide Seiten praktisch: Mieter müssen nicht mehr extra zur Hausverwaltung fahren, und Vermieter sparen den organisatorischen Aufwand. Wichtig: Die elektronische Bereitstellung ersetzt das Recht auf Belegeinsicht nicht – sie erweitert lediglich die Möglichkeiten.
4. Verschärfte Transparenzpflichten bei Heizkosten
Die Heizkostenverordnung schreibt für das Abrechnungsjahr 2025 erweiterte Informationspflichten vor. Vermieter müssen in der Heizkostenabrechnung nun zusätzliche Angaben machen:
- Angabe des verwendeten Energieträgers und dessen CO2-Ausstoß
- Vergleichswerte zum Vorjahr und zum Gebäudedurchschnitt
- Hinweis auf Energieberatungsangebote
- Bei fernablesbaren Geräten: monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter
Ziel ist es, Mietern ein besseres Bewusstsein für ihren Energieverbrauch zu geben und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen.
5. Grundsteuerreform: Erste Auswirkungen
Die im Rahmen der Grundsteuerreform neu berechneten Grundsteuerwerte gelten seit dem 1. Januar 2025. Je nach Gemeinde und Hebesatz kann das zu spürbaren Veränderungen in der Nebenkostenabrechnung führen. In einigen Städten steigt die Grundsteuer erheblich, in anderen sinkt sie. Da die Grundsteuer nach BetrKV auf Mieter umlagefähig ist, wirkt sich das direkt auf die Nebenkosten aus.
Was bedeutet das für Sie als Mieter?
Die Änderungen für 2025 bringen insgesamt mehr Transparenz, aber auch die Gefahr neuer Fehler in der Abrechnung. Besonders die Kabelgebühren und die korrekte Aufteilung der CO2-Kosten sind Bereiche, in denen häufig Fehler auftreten. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Abrechnung lohnt sich daher mehr denn je.
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